An den Vorsitzenden des Kreistags
Landrat Helmut Riegger
Antrag
Sozialer Wohnungsbau im Kreis Calw 28.Februar 2019
Beschlussantrag:
Der Kreis Calw gründet eine Wohnungsbaugesellschaft als gemeinnützige Gesellschaft.
Gesellschafter ist der Kreis Calw sowie interessierte Kreisgemeinden. Die Gesellschaft kann weitere Gesellschafter aufnehmen.
Zweck der Gesellschaft ist es, im Kreis Calw für breite Schichten bezahlbare Wohnungen
im Rahmen der Förderprogramme des sozialen und ökologischen Wohnungsbaus zu errichten, zu vermieten und zu verwalten. Die Gesellschaft ist eigenwirtschaftlich tätig. Subventionen des Kreises sind nicht vorgesehen. Neben eigener Bautätigkeit kann die Gesellschaft auch mit anderen Bauträgern und Dienstleistern kooperieren. Sie ist offen für weitere Gesellschafter, die die Ziele unterstützen.
Begründung:
Es fehlt an bezahlbaren Mietwohnungen im Kreis Calw, während Bedarf und Nachfrage wachsen. Die staatlichen Förderprogramme sind inzwischen so gestaltet und ausgeweitet, dass qualitativ gute und zugleich wirtschaftliche Lösungen möglich sind. Die Gesellschaft als Eigentümerin bzw. Verwalterin der geförderten Wohnungen entscheidet frei über die Vermietung an berechtigte Personen; der Kreis prüft lediglich die Berechtigungen im Rahmen der Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus.
Das öffentliche Interesse des Kreises Calw erfordert es, im geförderten Wohnungsbau aktiv zu werden, um
-Personen und Familien mit geringem und mittlerem Einkommen ein bezahlbares Angebot zu machen.
-den Kreis attraktiv zu machen für Zuzug junger Familien und Fachkräfte, für die das Wohnen in der Großstadtregion zunehmend unerschwinglich wird, für die aber die geographische Nähe der Städte Stuttgart, Karlsruhe, Pforzheim und Tübingen von Bedeutung ist.
Alle Marktindikatoren zeigen, dass das Modell des sozialen und ökologischen Wohnungsbaus aufgrund der inzwischen vom Staat geschaffenen Föderkulisse auch wirtschaftlich attraktiv ist. Eine Studie der Deutschen Bundesbank im aktuellen Monatsbericht zeigt, dass die Mieten nun auch in den Rand- und ländlichen Bereichen um die Großstädte rasant ansteigen, dies kann auch im Kreis Calw bestätigt werden. Diese Entwicklung kann nur gedämpft werden, wenn die hierfür vom Staat angebotenen Fördermittel im Kreis Calw in Anspruch genommen werden. Durch die Anreizwirkung für Mieter mit mittlerem Einkommen wird die Gesellschaft den Wohnungsbau insgesamt ankurbeln und damit im Ergebnis das Angebot an Fachkräften stärken. Damit stützt sie mittelbar die Entstehung weiterer Arbeitsplätze im Kreis Calw.
Mit der Liberalisierung der Föderbedingungen ist der Mieterkreis für geförderte Wohnungen deutlich vergrößert worden. Außerdem können Anbieter von Sozialwohnungen nun frei zwischen Kombinationen von Förderungshöhe und Bindungsfristen wählen.
Die Frage lautet: Ergreift der Kreis Calw diese Chance oder läßt er sie vorbeiziehen?
Dr. Ursula Utters
Fraktionssprecherin der SPD
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