Der politische Kommentar: Gentechnikfreies Schnitzel auf dem Teller? Die Verbraucher haben die Wahl!

Veröffentlicht am 02.09.2008 in Bundespolitik
Esther Peylo

Von Esther Peylo

Auch wenn in diesem Sommer so manches Grillfest von Regenschauern überschattet wurde – den Freunden gentechnisch unveränderten Essens hat es die Petersilie (und besonders das darunter liegende Stück Fleisch) dabei nicht verhagelt, dafür hat die SPD mit dem neuen Gentechnikrecht gesorgt.

Bisher mussten nur gentechnisch direkt veränderte Lebensmittel wie Obst, Gemüse oder Getreideprodukte gekennzeichnet werden, tierische Produkte waren von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher konnten also nicht feststellen, ob sie z.B. Fleisch, Milch oder Eier von Tieren kaufen, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Das hat sich jetzt geändert. Erzeuger können freiwillig ihre Waren mit der Aussage „Ohne Gentechnik“ kenntlich machen und damit den Verbraucherinnen und Verbrauchern – von denen ungefähr 80% laut einer Umfrage des Verbraucherministeriums sowohl gentechnisch veränderte Lebensmittel als auch den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ablehnen - eine echte Alternative anbieten. Die neue „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung ist ein Meilenstein für die Verbraucher, den die SPD bei der Novelle des Gentechnikgesetzes neben anderen wichtigen Punkten gegen den Widerstand von CDU/CSU durchgesetzt hat. Die Fraktion von CDU/CSU hatte nämlich geplant, durch Einschränkungen beim Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft den Einsatz der grünen Gentechnik zu erleichtern:
  • So wollte sie die Haftung für wirtschaftliche Schäden einschränken, die gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirten durch gentechnische Verunreinigungen entstehen können,
  • sie wollte die Transparenz beim Standortregister aufheben,
  • den Mindestabstand beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais auf 50 Meter begrenzen und
  • Absprachen über die Nichteinhaltung der Mindestabstände zwischen Nachbarn so unübersichtlich gestalten, dass die Betroffenen die Folgen dieser Absprachen nur sehr schwer hätten abschätzen können.
Der schleichenden Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen wäre auf diese Weise Tür und Tor geöffnet worden – mit unabsehbaren Folgen für Mensch und Natur. Die bewusste Auswahl zwischen gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Lebensmitteln wäre so für die Verbraucherinnen und Verbraucher langfristig jedenfalls unmöglich geworden. Dies konnte die SPD-Bundestagsfraktion abwenden:
  • Es bleibt bei der Haftungsregelung nach dem Verursacherprinzip - und zwar in vollem Umfang. Wer Gentechnik in der Landwirtschaft einsetzt, trägt das wirtschaftliche Risiko.
  • Es bleibt beim öffentlich einsehbaren Standortregister. Unter www.bvl.bund.de/standortregister kann nachgeschaut werden, wo gentechnisch veränderte Pflanzen wachsen.
  • Es bleibt bei den größeren Entfernungen. Der Mindestabstand beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais beträgt zu konventionellem Mais 150 Meter, zu ökologischem Mais 300 Meter.
  • Es bleibt bei klaren Worten – aber zu neuen Bedingungen. Bei den nachbarschaftlichen Absprachen müssen auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion nun die rechtlichen Folgen klar benannt werden, bevor Nachbarn unter Umständen einem geringeren Mindestabstand zustimmen: Wenn ein Landwirt gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut und den Mindestabstand nicht einhält, müssen auch die Ernteprodukte des Nachbarn als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Außerdem müssen solche Absprachen im öffentlichen Standortregister vermerkt werden, sind also für alle einsehbar.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wissen und wählen, was sie kaufen. Nur so können sie das Angebot am Markt mitbestimmen. Erzeuger, die auf gentechnisch veränderte Futterpflanzen verzichten und Händler und Produzenten, die Produkte anbieten, die ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen erzeugt wurden, können dank der „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung ihre Waren am Markt durchsetzen, wenn sie auf die Interessen der Verbraucher eingehen und sie über ihre Produkte informieren. Es liegt jetzt an den Verbrauchern, solche Waren nachzufragen und auch zu kaufen. Esther Peylo 1.9.2008
 
 

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