Ziemlich jämmerlich: die Richard-Wagner-Straße. Foto: Prokoph
SPD-Gemeinderatsfraktion
der Stadt Bad Wildbad
An Herrn
Bürgermeister Marco Gauger
und die Mitglieder des Gemeinderates
Betreff: Antrag auf Prüfung einer möglichen Erschließung von Bestandsstraßen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gauger,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen, zu beraten und zu beschließen.
Antrag
Wir Bitten die Verwaltung um Prüfung und um Festlegung, bei welchen Bestandstraßen eine Erschließung durchgeführt werden kann! Eine Erstellung einer Prioritätenliste! Des Weiteren um eine rechtliche Prüfung, inwieweit Bestandsstraßen abgerechnet werden können und bis zu welcher Höhe!
Begründung:
Die wenigsten Straßen in der Stadt sind erschlossen. Zur Wahrheit gehört, dass wenn wir Straßen erneuern, sie vermutlich unter das Erschließungsrecht fallen. Die Stadt Bad Wildbad hat einen großen Sanierungsstau der Ortsstraßen. Immer wieder werden die Fraktionen, auch unsere Fraktion, auf desolate Straßen angesprochen! Jahrelang wurde das Thema nicht diskutiert, wir müssen daher deutlich nach außen tragen, wie sich die rechtliche Situation hier darstellt! Kann man bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen unterscheiden zwischen Straßen, die tatsächlich erstmalig hergestellt werden (neue Straßen) und Bestandsstraßen in längst bebauten Gebieten. Wenn Bauliche Maßnahmen innerhalb von Bestandsstraßen erfolgen, zum Bsp. Stützmauern, muss dann nicht zwingend eine Erschließung durchgeführt werden.
Wir haben als Fraktion auch die Aussagen der GPA in Erinnerung, die immer wieder anmahnt, Erschließungen durchzuführen und vor allem abzurechnen. Dies war auch so, bei der Reichertsklinge vor fast 20 Jahren!
Siehe
Antrag im Landtag vom 24.8.2020 mit der Stellungnahme des Ministeriums
16. Wahlperiode Drucksache 16 / 8700
Die SPD Fraktion im GR Bad Wildbad